Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen sind Gegenstand des Mietvertrags

  • Nachfolgend wird der Kunde als Mieter und die Firma hg-Verleih als Vermieter bezeichnet.
  • Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  • Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
  • Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietgegenstand sorgfältig umzugehen und diesen vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Eventuell erforderliche Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Gelände, GEMA-Anmeldung, TÜV-Abnahme vor Ort) werden vom Mieter eingeholt und liegen kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Ebenso ist für eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort zu sorgen.
  • Bei Ausleihtermine über zwei oder mehrere Tage, ist der Entleiher verpflichtet, die Hüpfburg über Nacht vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und zusammengelegt werden (Bodenseite nach oben) – das gleiche ist bei Regen zu tun.
  • Das Gebläse muss bei Regen und über Nacht trocken gelagert werden.
  • Mähroboter müssen ausgeschaltet sein, wenn sich die Hüpfburg auf derem Gebiet befindet!

Preise

Alle Preise verstehen sich in EURO und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich evtl. anfallenden Lieferkosten.

Auf-/Abbau

  • Bei Selbstabholung: Sie benötigen zum Auf- und Abbau 2-4 Helfer.
    Bei Lieferung: Der Mieter muss mit 2 Personen Aufbauhilfe leisten.
    Soll der Auf-/Abbau komplett durch uns übernommen werden, werden die Auf-/Abbauarbeiten pro Std und pro Mann verrechnet. Kontaktieren Sie und im Vorfeld darüber!
  • Stromanschluss (230V/16A) für das elektrische Gebläse muss vorhanden sein. (Die Stromkosten gehen zu Lasten des Mieters)
  • Auf keinen Fall darf die Hüpfburg einen Baum, eine Mauer, eine Hecke oder einen anderen Gegenstand berühren.
    Der Abstand zu Wänden, Bäumen etc. sollte mindestens 2 m betragen, um Unfälle zu vermeiden.
  • Die Hüpfburg kann auf Asphalt, Beton, Pflastersteine, Hallenboden und Rasen aufgebaut werden. Die Hüpfburg ist eben, auf einer von scharfkantigen Gegenständen (Steine, Glasscherben, Draht etc.) und Dornen gereinigten Fläche, aufzustellen. Das Gelände darf keine Stufen, große Steine oder ähnliche Niveauunterschiede aufweisen.
  • Sie darf nicht auf Schotter oder Sand aufgebaut werden. Am besten eignet sich eine ebene Rasenfläche.
  • In Ausnahmefällen darf die Hüpfburg auch auf einer geteerten Fläche aufgestellt werden, hierfür haben wir gegen Mehrkosten spezielle Beschwerungen.
  • Grundsätzlich darf die Hüpfburg nur auf der mitgelieferten Unterlegplane aufgestellt werden.
  • Bei Regen, starkem Wind oder zu großer Hitze darf die Hüpfburg nicht im Freien aufgebaut werden.
    Aus Sicherheitsgründen muss der Betrieb bei schlechten Wetterbedingungen sofort eingestellt werden.
  • Das Gebläse darf erst in Betrieb genommen werden, wenn die Hüpfburg vollständig ausgebreitet ist und alle Reißverschlüsse geschlossen sind.
  • Die aufgeblasene Hüpfburg ist in jedem Fall so zu befestigen, dass sie nicht umkippen, rollen und wegfliegen kann.
  • Bevor die Luft aus der Hüpfburg abgelassen wird, müssen alle Kinder die Hüpfburg verlassen haben.
    Die Hüpfburg ist vor dem luftablassen und einpacken in jedem Fall zu reinigen!
    Neben der Hüpffläche müssen insbesondere die Nähte und Rillen ausgekehrt werden.
    Feiner Sand und kleinere Steine führen zu einem extrem schnellen Verschleiß (Schmirgelpapiereffekt!).
  • Beim Beladen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg nicht durch scharfkantige Ecken etc. beschädigt wird.
  • Nicht mit Gewalt hochziehen!

Mietvarianten

  • Selbstabholung
    Bei der Selbstabholung werden die Artikel vom Mieter abgeholt, aufgebaut, betreut, gereinigt, wieder zusammengelegt und zurückgebracht.
  • Lieferung (Hin und Zurück) incl. Aufbau und Abbau
    hg-Verleih übernimmt die Lieferung, den Rücktransport sowie den Auf-und Abbau und die Reinigung, während der Mieter die Hüpfburg lediglich selbst betreut.
  • Lieferung (Hin und Zurück) incl. Aufbau und Abbau + Betreuung
    Der All-Inklusive-Service von hg-Verleih:
    Die Lieferung und den Rücktransport, sowie den Auf-und Abbau, die Reinigung und die professionelle Betreuung übernimmt hg-Verleih.

Reinigung

  • Wir bitten Sie, die Hüpfburg in sauberem und trockenem Zustand an uns zurückzugeben.
  • Bei Verschmutzung oder nasser Hüpfburg / FunModul müssen wir eine Reinigungs-/Trocknungspauschale (je nach Zeitaufwand) in Höhe von mind. 50,- € nachträglich in Rechnung stellen.

Aufsicht und Benutzung

  • Bei der Vermietung übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. (Bei unserem All-Inklusive-Service übernehmen wir das für Sie!)
  • Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Hinweise zur Benutzung der Hüpfburg eingehalten werden.
    Dies gilt insbesondere für die Anzahl der spielenden Kinder und die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts.
    Ferner sollte die Aufsichtsperson möglichst früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere Kinder, gefährden.
  • Die Hüpfburg ist für Kinder ausgelegt.
  • Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig in der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
  • Seitenwände und Netze sind zur Sicherheit und Begrenzung da. Sie sind nicht dazu geeignet, sich von diesen „zurückfedern“ zu lassen. „Reinspringen“ und „Rückfedern“ zerstört die Seitenwände und Sicherheitsnetze.
  • Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände in das Gebläse hineinstecken.
  • Gebläse: Die Hüpfburg muss während der Nutzung ständig durch das Gebläse mit Luft versorgt werden. Dabei ist es ganz normal, dass aus einer aufgeblasenen Hüpfburg an den Nähten ständig Luft entweicht. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn sie vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen in der Hüpfburg befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (!!! Erstickungsgefahr !!!). Das Gebläse ist so aufzustellen, dass sich der Luftkanal für die Befüllung nicht verdreht oder geknickt ist. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder Ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren kann. Die Luft aus dem Gebläse muss ungehindert durch den Luftkanal in die Hüpfburg einströmen. Dieses muss während der gesamten Nutzung der Hüpfburg beachtet und kontrolliert werden.
  • Verlängerungskabel: Sollte das Gebläse der Hüpfburg an ein Verlängerungskabel angeschlossen sein, so darf nur ein für die Verwendung im Freien geeignetes Kabel verwendet werden.
    Bei der Verwendung einer Kabeltrommel ist darauf zu achten, dass diese vollständig abgerollt wird. (Überhitzungsgefahr!).
    Einige Kabeltrommeln verfügen über eingebaute Thermosicherungen. Sorgen Sie dafür, dass diese nicht in der direkten Sonne liegen und sich dadurch selbst aktivieren. (Überhitzungsgefahr!)
  • Spannungsausfall / Störung des Gebläses / Druckverlust: Bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da durch den Druckverlust die Hüpfburg sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begräbt (Erstickungsgefahr!). Bis zur Beseitigung der Störung darf die Hüpfburg nicht mehr benutzt werden.
  • Regen: Hüpfburgen sind nicht aus Zucker. Ein kurzer Regenschauer macht einer Hüpfburg nichts aus.
    Trocknen Sie sie mit Tüchern/Handtüchern, damit die Kinder weiterhin ihren Spaß haben. Achten Sue darauf, dass die Hüpfburg nicht mit Wasser vollläuft. Das passiert z.B. wenn man sie unaufgeblasen ohne Abplanung liegen lässt. Bei einem unerwarteten kurzfristigen Schauer lassen Sie die Hüpfburg einfach aufgeblasen stehen, dann kann kein Wasser in den Innenraum laufen. Das Gebläse aber vor Regen schützen!
  • Wind: Bei Windverhältnissen von mehr als Beaufort-Stärke 4 darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder benutzt werden bzw. ist diese sofort abzubauen.
Windtabelle
Beaufort-StärkeBezeichnungkm/hCharakteristika
0Windstill0Rauch steigt gerade empor
1leiser Zug< 5Höchstens Rauch zeigt Dir die Bewegung der Luft an
2leichte Brise6-11Wind ist im Gesicht fühlbar
3schwache Brise12-19Blätter und dünne Zweige bewegen sich, Wimpel werden gestreckt
4mäßige Brise20-28Lose Blätter und Papier werden vom Boden aufgewirbelt
5frische Brise29-38Größere Zweige und Bäume bewegen sich
  • Bei Selbstabholung verpflichtet sich der Mieter das umseitig angekreuzte, ausgeliehene Material zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Vermieter abzugeben. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt, ist dieser durch den Mieter zu ersetzen.
  • Stromversorgung: Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung (230V/10A-16A) verantwortlich und darf keine Energie-Kostenanforderungen an den Vermieter stellen. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellte Stromleitung nicht überlastet wird und keine weiteren Geräte (z.B. Kühlwagen, Kühlschränke) oder Stände (z.B. Frittenbuden) an dieser betrieben werden.
  • Garantie: Der Vermieter garantiert eine funktionierende Einheit über den vereinbarten Mietzeitraum. Sollte es zu Funktionsstörungen während des vereinbarten Mietzeitraumes kommen, wird der Vermieter die aufgetretenen Mängel umgehend beseitigen oder den Mietpreis ganz oder teilweise zurückerstatten.
  • Wetter-Vereinbarung: Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.

 Sicherheitsregeln bei der Benutzung der Hüpfburg

  1. Betreten/Benutzung auf eigene Gefahr – Eltern haften für ihre Kinder!
  2. Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht eines Erwachsenen!
  3. Das Tragen und Mitbringen von Schuhen, Brillen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen (z.B. Gürtelschnallen, Haarspangen, Halsketten, Stifte, Wasserspritzpistolen usw.) ist nicht erlaubt!
  4. Essen und Trinken ist in der Hüpfburg nicht erlaubt!
  5. Es ist nicht erlaubt, zu raufen oder einander zu schubsen!
  6. Es droht Verletzungsgefahr, wenn Kinder zusammenstoßen oder aus der Hüpfburg geschleudert werden!
  7. Bei Windverhältnissen von mehr als Windstärke 4 darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder benutzt werden!
  8. Bei Druckverlust die Hüpfburg räumen!
  9. Bei Stromausfall oder Störungen am Gebläse darf die Hüpfburg nicht benutzt werden!
  10. Es ist nicht erlaubt, auf die Außenwände und in die Netze zu klettern oder an diesen zu hängen!
  11. Das Mindestalter für die Benutzung ist 4 Jahre, das Höchstalter 14 bzw. 16 Jahre!
  12. Der Altersunterschied zwischen den Benutzern muss bei gleichzeitiger Benutzung so gering wie möglich sein!
  13. Es dürfen sich nicht mehr als XX Personen gleichzeitig in der Hüpfburg befinden!
    (Siehe Hinweise auf der jeweiligen Hüpfburg)
  14. Überlastung durch Erwachsene unbedingt vermeiden!
    (Die Hüpfburg platzt bei Überlastung)
  15. Es ist empfehlenswert, bei starkem Andrang auf die Hüpfburg die Kinder nur in Gruppen mit jeweils ca. 3 – 4 Jahrgängen in einem 10 Minuten -Takt hüpfen zu lassen! 

Haftung

  • Die Benutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfang auf den Mieter über. Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab.
  • Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  • Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
  • Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt der Ausleihe ist der Vermieter verantwortlich.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg pfleglich zu behandeln und vollständig, gesäubert, getrocknet und sachgerecht verpackt zurückzugeben.
  • Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verlust der ihm überlassenen Gegenstände beginnt mit der Übernahme und endet mit der Rückgabe.
  • Der Mieter haftet für die während der Mietzeit durch unsachgemäße Behandlung entstandenen Schäden.
  • Für Vandalismusschäden und Diebstahl haftet der Mieter im vollen Umfang.
  • Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Mieter selbst keine Reparaturen vornehmen dürfen.
  • Der Mieter haftet für Personenschäden im Rahmen seiner Aufsichtspflicht.
  • Zur vollständigen Abdeckung von Sach- und Personenschäden ist für den Einsatz der Hüpfburg eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.
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