Alle unsere Hüpfburgen sind DIN-Geprüft, zertifiziert, lizenziert und für den Verleih zugelassen!
PAW PATROL™️
Wir besitzen eine Hüpfburg und ein Bällebad mit Motiven von PAW PATROL™️.
Diese sind von der Spin Master PAW Productions Inc. speziell für hg-Verleih lizenziert worden.
Für diese Lizenzen bezahlten wir Lizenzgebühren.
Paw Patrol ™️ – Hüpfburg – Lizenziert für hg Verleih
Paw Patrol ™️ – Bällebad – Lizenziert für hg Verleih
Alle Rechte vorbehalten
PAW Patrol ™️ und alle damit verbundenen Titel, Logos und Charaktere sind Marken von Spin Master Ltd.
Nickelodeon und alle zugehörigen Titel und Logos sind Marken von Viacom International Inc.
Bibi & Tina®
Wir besitzen eine Hüpfburg mit Motiven von Bibi & Tina®.
Diese sind von der KIDDINX Media GmbH speziell für hg-Verleih lizenziert worden.
Für diese Lizenz bezahlten wir eine Lizenzgebühr.
Bibi & Tina® – Hüpfburg – Lizenziert für hg Verleih
Alle Rechte vorbehalten
Bibi & Tina® und alle damit verbundenen Titel, Logos und Charaktere sind Marken von der KIDDINX Studios GmbH.
Disney | Marvel | Star Wars
Wir wurden mehrfach gebeten, auch Hüpfburgen mit DISNEY-Motiven zum Verleih anzubieten!
Nach Rückfragen bei „THE WALT DISNEY COMPANY“
existiert in Europa keine einzige Disney-Lizenz für Hüpfburgen.
Alle Hüpfburgen mit Disney, Marvel oder StarWars-Motiven sind nicht lizenziert und verstoßen gegen das Marken- und Urheberrecht.
Diese Hüpfburgen werden in China hergestellt und nach Europa importiert.
Beim deutschen Zoll rutschen sie manchmal durch, denn sie können ja nicht alle Hüpfburgen aufbauen und nachschauen, was für Motive draufgedruckt sind.
In den Einfuhrpapieren werden sie als allgemeine Hüpfburgen deklariert.
Leider gibt es in Deutschland einige „Mutige Verleiher“, die Hüpfburgen mit Disney-Motiven anbieten, um das schnelle Geld zu machen. Eine Hüpfburg mit Motiven von „Frozen – Die Eiskönigin“ oder den „Avengers“ ist doch toll und peppt jeden Kindergeburtstag auf.
„The Walt Disney Company“ wird in nächster Zeit verstärkt gegen Verleiher vorgehen, da diese gegen das Marken- und Urheberrecht verstoßen.
Sie als Mieter machen sich mit strafbar, wenn sie solche nicht lizenzierte Hüpfburgen mieten.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Im §17 des Strafgesetzbuches steht:
„Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte.“
Achten sie bitte darauf, nur bei Verleihern ihre Hüpfburg zu leihen, die auch über alle Lizenzen verfügen und diese auch vorzeigen können.
Diese Lizenz mit Lizenznummer muss auch auf der jeweiligen Hüpfburg stehen.