Sicherheit geht vor

Unsere Garantie

Alle unsere Hüpfburgen sind DIN-Geprüft, zertifiziert, lizenziert und für den Verleih zugelassen!

Die Sicherheit Ihrer Kinder steht bei uns an oberster Stelle!

Alle unsere Hüpfburgen werden nach der strengen DIN EN14960 hergestellt.
Bei der Einfuhr nach Deutschland schaut der deutsche Zoll auf dieses Zertifikat.

Wir überprüfen immer zwischen den einzelnen Ausleihen die Burgen und achtet besonders auf Unversehrtheit, Stabilität und Sauberkeit.

Unsere Gebläse durchlaufen einen jährlichen E-Check.

Sie können sich bei uns verlassen, dass Sie stets eine sichere, saubere und zu 100% zuverlässige Ausstattung leihen – denn für ein gelungenes Fest muss auf die Ausstattung zu 100% Verlass sein.

DIN EN14960

  • Diese Norm gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von vierzehn Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren.
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  • Sie legt sicherheitstechnische Anforderungen für aufblasbare Spielgeräte, auf oder in denen die Hauptbetätigungen Springen und Rutschen sind, fest.
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  • Die DIN EN14960 legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind.
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  • Sie legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest.
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  • Diese Norm legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt.

Denn nur professionelle Hüpfburgen, die aus schwer entflammbaren (B1) PVC mit einer Materialstärke von mind. 600g/m² gefertigt werden und entsprechende Prüfkriterien bestehen, sind Hüpfburgen mit der DIN EN14960 Zertifizierung.

Unsere Garantie

Alle unsere Hüpfburgen sind
DIN-Geprüft,
zertifiziert,
lizenziert
und für den Verleih zugelassen!


Kein seriöser Verleiher vermietet Discounter-Hüpfburgen

Schauen Sie beim Mieten von Hüpfburgen genau hin, ob diese überhaupt für den Verleih zugelassen sind!
Auf den nicht zugelassenen Burgen steht meist der Warnhinweis:
ACHTUNG – NUR FÜR DEN HAUSGEBRAUCH

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