Unsere Sicherheit – Ihr Vertrauen
Sicherheit steht bei uns an erster Stelle!
Deshalb sind alle unsere Hüpfburgen nach der DIN EN14960 hergestellt, geprüft, zertifiziert und offiziell für den Verleih zugelassen.
Warum ist die DIN EN14960 so wichtig?
Diese strenge europäische Norm regelt die Sicherheit aufblasbarer Spielgeräte für Kinder bis 14 Jahre. Sie legt klare Anforderungen für die Konstruktion, Stabilität und Unfallprävention fest – damit jedes Kind sicher springen und rutschen kann.
Der deutsche Zoll überprüft bereits bei der Einfuhr, ob dieses Zertifikat vorliegt. Nur professionelle Hüpfburgen aus schwer entflammbarem (B1) PVC mit einer Mindeststärke von 600g/m² erhalten diese Zulassung.
Unsere Garantie für Ihre Sicherheit:
✔ Regelmäßige Kontrollen: Nach jeder Vermietung überprüfen wir unsere Hüpfburgen sorgfältig auf Unversehrtheit, Stabilität und Sauberkeit.
✔ Jährlicher E-Check: Alle Gebläse durchlaufen eine jährliche elektrische Sicherheitsprüfung.
✔ 100 % Verlass: Sie erhalten von uns eine geprüfte, sichere und saubere Hüpfburg – für ein gelungenes Fest ohne Sorgen.
Wenn es um die Sicherheit Ihrer Kinder geht, machen wir keine Kompromisse.
Verlassen Sie sich auf geprüfte Qualität – für unbeschwerten Hüpfspaß!

Sie können sich bei uns verlassen, dass Sie stets eine sichere, saubere und zu 100% zuverlässige Ausstattung leihen – denn für ein gelungenes Fest muss auf die Ausstattung zu 100% Verlass sein.
DIN EN14960
- Diese Norm gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von vierzehn Jahren und darunter, entweder einzeln oder zu mehreren.
.. - Sie legt sicherheitstechnische Anforderungen für aufblasbare Spielgeräte, auf oder in denen die Hauptbetätigungen Springen und Rutschen sind, fest.
.. - Die DIN EN14960 legt Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind.
.. - Sie legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest.
.. - Diese Norm legt die Anforderungen fest, durch die ein Kind vor den Gefahren geschützt wird, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt.
Denn nur professionelle Hüpfburgen, die aus schwer entflammbaren (B1) PVC mit einer Materialstärke von mind. 600g/m² gefertigt werden und entsprechende Prüfkriterien bestehen, sind Hüpfburgen mit der DIN EN14960 Zertifizierung.
Unsere Garantie
Alle unsere Hüpfburgen sind
DIN-Geprüft,
zertifiziert,
lizenziert
und für den Verleih zugelassen!
Kein seriöser Verleiher vermietet Discounter-Hüpfburgen
Schauen Sie beim Mieten von Hüpfburgen genau hin, ob diese überhaupt für den Verleih zugelassen sind!
Auf den nicht zugelassenen Burgen steht meist der Warnhinweis:
ACHTUNG – NUR FÜR DEN HAUSGEBRAUCH